Rechtsprechung
und Urteile zur Thematik Bestrafung
für Geschwindigkeitsüberschreitung
Zitat: (Quelle unbekannt)
Eine Frau wurde kurz hinter dem Ortsschild mit einer
Geschwindigkeit von 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h
geblitzt. Ein Amtsrichter verurteilte die Frau daraufhin zu einer
Geldbuße von 200 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem
Monat.
Die Frau wehrte sich dagegen: Nach den polizeilichen Richtlinien sollen
Meßstellen nämlich so angelegt werden, daß sie
mindestens 200 Meter vom Beginn und vom Ende der
Geschwindigkeitsbeschränkung entfernt sind. Diese Richtlinie, von
der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe, sei hier
nicht eingehalten worden.
Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgericht hoben das Urteil des
Amtsrichters auf. (AZ.: ObOWi 375/95).
Hinweise aller Art zu Standorten, Techniken, Rechtsprechung u.ä. sind willkommen.
Allen Gebern herzlichen Dank für die Bereitstellung von Informationen.
Letzte Aktualisierung: 30.Oktober 1996